Neuer Strafenkatalog

Bundesliga setzt gegen „böse Fans“ auf Punktabzüge

Fußball National
16.10.2018 19:28
Porträt von krone.at
Von krone.at

Was die Spatzen bereits seit einiger Zeit von den Dächern gepfiffen haben, ist nun - trotz des Widerstands des SK Rapid - Bundesliga-Realität geworden: Im Zuge der Umgestaltung des Strafenkatalogs für Verfehlungen von Fans werden nun Punktabzüge als neues Instrument zur Bestrafung eingeführt! „Wenngleich der Punkteabzug immer das letzte Mittel sein muss, müssen Übeltätern die möglichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein, denn sie schaden damit immer dem Fußball und vor allem ihrem eigenen Verein“, so die Bundesliga nach der dienstägigen Klub-Konferenz.

Freilich: Die wesentliche Basis des neuen Sanktionskonzepts stellen nach wie vor NICHT Punktabzüge, sondern Geldstrafen dar, die in Verbindung mit der Ausforschung der Täter eine größere Relevanz gewinnen. Ziel ist also die Ausforschung der Verantwortlichen durch den Klub, die Verhängung von Stadionverboten sowie eine Inregressnahme der Täter.

Es gibt aber Milderungsgründe für die Strafbemessung gegenüber den Klubs:

  • 25 Prozent Strafreduktion bei erfolgreicher Identifizierung von einem Täter mitsamt entsprechenden Maßnahmen.
  • 50 Prozent Strafreduktion bei erfolgreicher Identifizierung von mehr als einem Täter bis zu 50 Prozent der Täter.
  • 75 Prozent Strafreduktion bei erfolgreicher Identifizierung von mehr als 50 Prozent bis zu 100 Prozent der Täter.

Ergänzend zu den Geldstrafen soll in den kommenden Monaten ein System erarbeitet werden, das dem Strafsenat zusätzlich die Aussprache von konkreten sicherheitstechnischen bzw. gewaltpräventiven Maßnahmen ermöglicht und dadurch eine bestmögliche Verhinderung von Vorfällen bietet.

Darüber hinaus wurde festgehalten, dass der vieldiskutierte Zuschauerausschluss (Stichwort „Sektorensperre“) kein zielgerichtetes Sanktionsinstrument ist und daher nicht mehr angewendet wird. Vielmehr soll bei schweren Vorfällen also der Punktabzug für die darauffolgende Saison eingeführt und gleichzeitig die Bewährungsfrist auf 24 statt bisher 12 Monate erhöht werden. Zudem soll bei wiederholten schwerwiegenden Fällen im Sinne von Eskalationsstufen in einem Zeitraum von 24 Monaten ebenfalls die Möglichkeit von Punktabzügen bestehen.

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