Sensationelle Wende in der sogenannten „Sommermärchen-Affäre“! Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie gegen den ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen Steuerhinterziehung ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
„Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. In der Begründung heißt es außerdem, es sei kein korruptives Verhalten - auch nicht durch den ehemaligen WM-OK-Chef Franz Beckenbauer - zu erkennen. Der „Kaiser“ soll das Darlehen in Höhe von 6,7 Millionen Euro von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhalten haben.
Der Staatsanwaltschaft kann innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Zwanziger wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern.
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