"Er hat die Nerven verloren und unglücklicherweise ein Messer dabei gehabt", versucht die Verteidigerin zu erklären. "Sie haben aber schon gewusst, dass seit 2001 gegen Sie ein Waffenverbot besteht", betont Richter Karl Buchgraber.
Fakt ist, dass sich der Wiener mit Freunden auf dem Hauptplatz getroffen hatte, ehe er am helllichten Tag in der Herrengasse (Bild) mit einem englischen Straßenkünstler in Streit geraten war. "Kann schon sein, dass ich bei seinem Spielzeug (ein Kreisel, Anm.) angekommen bin", erklärt der Angeklagte. Mit Fäusten sei der Punk dann auf ihn losgegangen.
Mindestens sechs Mal zugestochen
"Ich war wie belämmert und konnte nicht mehr denken", erklärt der Wiener. Er sei dann Richtung Hauptplatz zurück, als der 25-jährige Punk aus dem Nichts auftauchte und ihm einen Kopfstoß versetzte. Dann stach er zu: laut Gutachten mindestens sechsmal, zum Glück nicht tief - quasi in Notwehr. Augenzeugen widersprechen dem: "Das Opfer hat schon vor dem 'Headbutt' geblutet."
Urteil: drei Jahre Haft plus Widerruf einer 17-monatigen bedingten Strafe; nicht rechtskräftig.
von Eva Molitschnig, ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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