Freispruch für Halter

Polizei rettete überhitzten Hund aus Auto

Tierecke
06.09.2018 09:04

Ja, natürlich wandert die Sonne. Und ja, natürlich kann sie dann auf ein Auto herunterbrennen, das ursprünglich im Schatten stand. Und ja, natürlich ist das lebensgefährlich für einen Hund, der darin sitzen muss. Einem Duo in Wien, jetzt angeklagt, war das angeblich nicht klar - somit kommt man ihnen rechtlich wenig an. 

„Ein Bauarbeiter rief an, dass seit zwei Stunden ein Hund im Auto sitzt, das in der Sonne steht“, beschreibt eine Polizistin den Vorfall im Mai 2018: „Dem Tier hing die Zunge raus. Es ging ihm sichtbar nicht gut.“ Eine Kollegin zog den Hund durch den unverschlossenen Kofferraum heraus: „Er hat fast gar nicht reagiert und ist dann erst mal nur gelegen.“ Seine Besitzer beschimpften und attackierten bei ihrer Rückkehr auch noch Polizei und Tierrettung „Als wir geparkt haben, war Schatten. Wir haben die Fenster etwas geöffnet, gaben ihm Wasser und waren Gassi“, sagen die Kubanerin und der Wiener jetzt. Richter Philipp Schnabel „fehlt etwas die Reue“, doch er spricht sie vom Vorwurf der Tierquälerei frei: „Die Sache ist sehr unschön und mehr als fahrlässig.“ Aber: Ein Vorsatz könne nicht nachgewiesen werden. Ohne den kann man strafrechtlich nicht belangt werden. Wie auch im Fall von Polizeihund „Zorro“ in der Steiermark, der kürzlich im Pkw seines Herrls verendete – ohne gerichtliche Folgen für den Beamten.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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