Prozess in Innsbruck

Versuchte Vergewaltigung: Haft für Jugendlichen

Tirol
14.07.2018 10:53

Ein Jugendlicher soll eine Prostituierte geschlagen, gewürgt und dann versucht haben, sie zu vergewaltigen - mit gerade einmal 15 Jahren. Am Freitag musste sich der nunmehr 16-jährige Angeklagte vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Das Gerichtsgebäude verließ er unter Tränen - und mit einer Haftstrafe.

Ein zum Tatzeitpunkt 15-Jähriger soll eine Prostituierte in Innsbruck geschlagen, gewürgt und dann versucht haben, sich sexuell an ihr zu vergehen. Die Frau rief laut um Hilfe - vier junge Männer näherten sich und verständigten die Polizei. „Zunächst hatte man sich auf 50 Euro geeinigt, der Angeklagte wollte den Beischlaf aber gratis“, führte der Staatsanwalt aus, und: „Ich glaube, es ist wichtig, dass die Zeugen eingeschritten sind - ansonsten wäre es vermutlich noch zu Schlimmerem gekommen.“

„Ich wollte sie nicht verletzen“
Der 16-Jährige bekannte sich nicht schuldig und erzählte eine andere Version des Vorfalles: Die Frau habe ihn angesprochen, er dachte sie brauche Hilfe und wollte ihr drei Euro geben. Ohne einer Berührung seinerseits hätte sie begonnen, sich zu entkleiden und die Arme um ihn zu legen - daraus wollte er sich befreien. „Ich wollte sie von mir wegdrücken, sie aber nicht verletzen“, übersetzte die Dolmetscherin die Aussage des Afghanen.

Opfer nicht erschienen
Zeugen hatten aber einen anderen Eindruck. Die Frau sei aufgelöst gewesen und habe geweint. „Ich hatte das Gefühl, sie sei Opfer einer Straftat mit sexuellem Hintergrund geworden“, so ein Zeuge. Ein anderer Zeuge habe gesehen, wie sie sich die Hose hochzog. Eine Zeugin und das Opfer selbst konnten nicht ausgeforscht werden und blieben der Verhandlung fern. Die Aussage des Opfers bei der Polizei sei aber glaubwürdig.

Haftstrafe
Der 16-jährige Afghane leidet laut Gutachten an einer posttraumatischen Bewusstseinsstörung. Der Jugendliche ist gezeichnet von der Flucht und einer schlimmen Kindheit. Zum Tatzeitpunkt war er aufgrund einer Alkoholisierung nur eingeschränkt zurechnungsfähig. Letzteres floss mildernd in das Urteil ein, ebenso wie seine Unbescholtenheit, sein Alter und dass die Tat beim Versuch blieb. Das Urteil: 12 Monate Haft - acht davon bedingt nachgesehen. Nicht rechtskräftig. 

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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