„Ungleichbehandlung“

Rauchergesetz: Wien bringt Verfassungsklage ein

Österreich
04.06.2018 10:50

Wien lässt das Rauchergesetz von den Höchstrichtern prüfen: Umweltstadträtin Ulli Sima und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) haben am Montag in einer Pressekonferenz den Gang zum Verfassungsgerichtshof angekündigt. Damit soll die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie gekippt werden. Argumentiert wird das Vorgehen vor allem mit der - jedenfalls nach Ansicht der Stadtregierung - bestehenden Ungleichbehandlung. Arbeitnehmer würden an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht.

Das ab Mai 2018 vorgesehene Rauchverbot in der Gastronomie war von der ÖVP-FPÖ-Regierung bekanntlich gekippt worden. Die Ärztekammer hat dagegen ein Volksbegehren eingeleitet, die Stadt Wien geht nun vor den Verfassungsgerichtshof, um ein Rauchverbot einzuklagen.

„Konsequenzen kommen“
Laut Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk wird der VfGH im Rahmen eines „abstrakten Normenkontrollverfahrens“ mit der Materie beschäftigt. Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird. Funk bezweifelt, dass die gesetzliche Maßnahme - also die Aufhebung des Rauchverbots - ohne Auswirkungen bleibt: „Es ist davon auszugehen, dass es zu Konsequenzen kommt, also dass es schwerwiegende Gesundheitsbelastungen gibt.“

„Ungleichbehandlung“ als zentraler Ansatzpunkt
Von einer „Angemessenheit“ der Regelung könne keine Rede sein, zeigte er sich überzeugt. Es bestehe vielmehr eine Gefahr für alle Gäste, da auch die Nichtraucherbereiche betroffen seien. Die Verschlechterung sei nicht sachlich begründet und damit verfassungswidrig. Maßgeblicher Ansatzpunkt der Klage ist jedoch das Thema Ungleichbehandlung. Die für die Gastronomie definierte Ausnahme vom Rauchverbot am Arbeitsplatz sei unzulässig, ist man im Wiener Rathaus überzeugt. Es sei nicht ersichtlich, warum es dem Personal dort zuzumuten sei, von Passivrauch in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Die Mitarbeiter hätten nämlich keine Wahlfreiheit. Sie würden - anders als die Gäste - ihren gesamte Arbeitstag dort verbringen. Auch dass die Ausnahmeregelung nicht für andere Bereiche wie Tanzschulen oder Kinos mit Ausschank gelte und damit eine ungleiche Behandlung vorliege, wird ins Treffen geführt.

Laut Sima wird die Klagseinbringung am 12. Juni in einer Sitzung der Wiener Landesregierung erfolgen. Formal erfolgt die Anrufung des Höchstgerichts nämlich vom Land und nicht von der Stadt Wien. Einig war man sich am Montag, dass eine Aufhebung vollen Nichtraucherschutz und nicht nur eine teilweise Änderung der Regelung bringen würde.

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