Die heuer neu eingeführte Absetzbarkeit von Spenden gilt nur für Organisationen, die mildtätige und humanitäre Zwecke verfolgen. Es gebe Vereine, die daneben auch andere Tätigkeiten ausüben, hieß es aus dem Ministerium, und in solchen Fällen sei eine rechnerische und organisatorische Trennung notwendig. Bei Amnesty International sei dies der Fall gewesen, nun sei die Trennung erfolgt. Es habe jedenfalls nie das Problem gegeben, dass die Organisation prinzipiell nicht infrage gekommen wäre.
Patzelt freut sich über Anerkennung
AI-Generalsekretär Heinz Patzelt zeigte sich über diese "öffentliche Anerkennung des Engagements unserer Spender für die Menschenrechte" erfreut. Sie sei nach ausführlichen und konstruktiven Verhandlungen mit dem Finanzministerium und dem zuständigen Finanzamt erreicht worden.
"Wir appellieren aber eindringlich, beim Spenden nicht auf jene zahlreichen wichtigen Organisationen zu vergessen, die trotz Auszeichnung mit dem Spendengütesiegel derzeit nicht von dieser Regelung profitieren dürfen", so Patzelt.
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