Nach Gerichtsurteil
Gelähmter Australier (49) durfte sterben
Rechtsanwalt John Hammond betonte, Rossiter habe vor dem Urteil seine Pfleger mindestens 40 Mal gebeten, seine künstliche Ernährung per Magensonde einzustellen, bevor das Gericht in seinem Sinne entschieden hatte. In Australien dürfen Patienten zwar lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, wer ihnen aber hilft zu sterben, macht sich strafbar und kann mit lebenslanger Haft bestraft werden.
Der ehemalige Börsenmakler hatte sich bei einem Autounfall im Jahr 2004 die Wirbelsäule gebrochen und war seit einem Sturz im vergangenen Jahr spastisch gelähmt. Er konnte sich weder die Nase putzen noch die Tränen aus den Augen wischen, sein Leben beschrieb er selbst als "lebende Hölle".
Im August schließlich entschied ein Richter, dass das Personal des Pflegeheims in Perth, in dem der 49-Jährige lebte, nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werde, wenn es die künstliche Ernährung dem Wunsch des Patienten gemäß einstelle.
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