Wütende Studiosi

Für Campus 02 muss man weiterhin bezahlen…

Steiermark
09.02.2009 10:45
Die Studenten der Grazer Fachhochschule "Campus 02" steigen auf die Barrikaden. Der Grund: Sie müssen - im Gegensatz zu den Studiosi aller anderen steirischen Hochschulen - auch im kommenden Sommersemester Studiengebühren bezahlen. "Eine glatte Ungleichbehandlung!", wettern die Studentenvertreter (links im Bild Gerald Kortschak mit Stefan Luif).

Als im Herbst bekannt wurde, dass die Studiengebühren mit Sommersemester '09 nicht mehr eingehoben werden (Details siehe Daten und Fakten unten), war die Freude unter der steirischen Studentenschaft groß. Wie sich jetzt herausstellte, dürfte die Freude etwas verfrüht gewesen sein - zumindest am "Campus 02".

Ende Jänner flatterte den rund 1.000 Studiosi nämlich ein Brief ins Haus - der Inhalt des Schreibens: Die Geschäftsführung sehe sich aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen, die Studienbeiträge auch weiterhin einzuheben. Und das ist bekanntlich ein ordentlicher Batzen Geld. Pro Studienjahr sind 720 Euro zu berappen - auch für die Fachhochschule kein Pappenstiel, wie Geschäftsführerin Anette Zimmer vorrechnet: "Das sind zehn Prozent unseres Gesamtbudgets!" Sie habe zwar Verständnis für die Kritik der Studenten, ein Verzicht hätte aber Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung.

Hingegen läuft etwa in Leoben alles nach Plan: An der Montanuni bemüht man sich seit Wochen Licht ins Dunkel der Neuregelung zu bringen: "Wir haben die Studenten rechtzeitig informiert und rechnen mit keinen Problemen mehr", sagt Sprecher Erhard Skupa.

Daten und Fakten

  • Ende Jänner wurden von der Karl-Franzens-Universität wie gehabt Erlagscheine verschickt. Bei einigen Studenten war nur der ÖH-Beitrag aufgedruckt. Nämlich bei jenen, die sich in der beitragsfreien Zeit - Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester - befinden.
  • Allen anderen Studiosi wurden 379,22 Euro zur Einzahlung vorgeschrieben.
  • In folgenden Fällen besteht die Möglichkeit auf Erlass oder Rückerstattung des Studienbeitrags: bei Präsenz- oder Zivildienst, bei Krankheit, bei Schwangerschaft, in der Kinderbetreuungszeit, bei Berufstätigkeit.
  • Anträge auf Studiengebühr-Befreiung müssen bei der jeweiligen Uni gestellt werden.

von Ernst Grabenwarter und Jörg Schwaiger, "Steirerkrone"

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