Einer Studie zufolge verdienen in den 15 EU-Staaten bereits 21 Millionen Menschen ihr Brot durch Telearbeit. Im Vergleich zum Jahr 1999 hat sich ihre Anzahl mehr als verdoppelt. In Österreich arbeiten 508.000 Personen in den eigenen vier Wänden und liegen damit knapp über dem EU-Durchschnitt.
Teleworking ist die Zukunft der Arbeit. Lauteiner Studie des High-Tech-Konzerns Avaya arbeiten gegenwärtigzwar 21 Millionen Menschen in der EU als Teleworker, das Potenzialist aber noch weitaus größer. Insgesamt bezeichnen80 Millionen Arbeitnehmer ihren Job als telearbeitsfähig.Bis zum Jahr 2005 könnte sogar die magische 100-Millionen-Markeüberschritten werden.
Österreich über EU-Schnitt Bei uns gibt es gegenwärtig knapp mehr als einehalbe Million Teleworker. Verglichen mit der Gesamtzahl der Beschäftigtenliegt Österreich mit 13,8 Anteil an Teleworkern knapp überdem EU-Schnitt von 13 Prozent.
Kostensenkung für Arbeitgeber Und Telearbeit ist auch billiger als der klassischeArbeitsplatz. Laut Experten können sich Unternehmer bis zu5.600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer an Kosten ersparen. Aus diesemGrund startet die EU-Regierung eine Initiative zur Förderungder Telearbeit.
Vorteile für Arbeitnehmer Teleworking ist vor allem für Menschen interessant,die flexible Arbeitszeiten bevorzugen und für die der unmittelbarepersönliche Kontakt nicht so wichtig ist. Etwa wenn gleichzeitigKinder zu betreuen sind oder Telefonmarketing betrieben wird,kann Teleworking sinnvoll sein. Gerade bei langen Anreisewegenzum Arbeitsplatz erspart man sich Wegkosten und Zeit. ModerneTelekommunikations-Anlagen ermöglichen auch über weiteEntfernungen die Teilnahme an elektronischen Konferenzen. Zudemsind die Heimarbeitsplätze steuerlich absetzbar. Hierauskann sich auch ein erheblicher Lohnvorteil ergeben, umgekehrtspart sich der Arbeitgeber den Büroplatz. Trotzdem, ein Teleworking-Arbeitsplatzist nicht für jeden geeignet und kann zu sozialer Isolationführen.
Mehr Rechte für Teleworker Neue Gesetze sollen den Teleworkern mehr Rechte einräumen.Es geht darum, diesen Beschäftigten vor psychischer und phyischerIsolation zu schützen bzw. sie in die Gerwerkschaften einzubinden.Bislang galten verschiedene Rechtsvorschriften aus dem Arbeitsrecht- ein unübersichtlicher Wust von Bestimmungen. Das soll nunvereinheitlicht werden.
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