Deutsche-Liga-TICKER
Während der nordkoreanische Verband eine Strafe von 25.000 Schweizer Franken (20.663 Euro) zahlen muss, wurde die Turnerin aufgefordert, sämtliche Medaillen und Preisgelder, die sie seit August 2006 errungen hat, zurückzugeben.
Fälschungen kommen im Frauenturnen wegen der Altersgrenze von 16 Jahren häufiger vor. Cha hat nun eine Frist von 21 Tagen, um Einspruch einzulegen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.