Weil der Bescheid trotz der sofortigen telefonischen Urgenz der Frau nicht geändert wurde, war diese gezwungen, den Bescheid über ihren Steuerberater zu beeinspruchen. Sein Honorar für den simplen Brief an das Finanzamt berechnet sich aber gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem so genannten Streitwert.
Das Problem: Da das Finanzamt exakt 2.129.062.104 Euro und 16 Cent von der Imbissbuden-Besitzerin gefordert hatte, müsste diese ihrem Steuerberater über 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen, weshalb sie Schadensersatz forderte, ihre Ansprüche aber an zwei Anwälte abtrat.
Die fordern nun wegen der zu hohen Steuerfestsetzung rund 600.000 Euro Schadenersatz, teilte das Landgericht München am Mittwoch mit. Das Finanzamt hat seine Forderung an die Frau mittlerweile korrigiert – sie muss tatsächlich 108,82 Euro Umsatzsteuer zahlen…
Symbolbild
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