"Nicht gefragt"

Moschee in Wohnhaus bewilligt: Anrainer verärgert

Österreich
16.07.2014 08:46
Der angesehene türkische Kulturverein "Fatih" hat im Salzburger Hallein ein Lokal im Parterre eines Wohnhauses gekauft und errichtet nun auf 400 Quadratmetern mehrere Gebets- und Festräume. Die Hausnachbarn kritisieren, von der Gemeinde vor der Genehmigung nicht angehört worden zu sein.

Kulturelle und religiöse Unterschiede auf engem Raum rufen oft Konflikte hervor, die eigentlich gar nicht stattfinden müssten. So geschieht es derzeit in der Halleiner Schwarzstraße, wo Wohnungseigentümer gegen eine bereits genehmigte Moschee protestieren.

Anrainerin: "Parkplätze jetzt schon dauerhaft besetzt"
In der Konzeptvorstellung stehen Feierlichkeiten, Ramadan, Opferfeste und tägliche Gebete: "Wir sind weder fremdenfeindlich noch lehnen wir die religiösen Sitten ab. Uns geht es darum, dass man uns nicht gefragt und informiert hat. Wir finden Gebetsräume, in denen im Haus fünfmal am Tag mit Mikrofon gebetet wird, Hunderte Menschen kommen und eigentlich rund um die Uhr geöffnet ist, bedenklich. Die Parkplätze um das Haus sind jetzt schon dauerhaft besetzt", sagt eine Anrainerin.

FPÖ-Bundesrat Dietmar Schmittner kritisiert, dass die Eigentümer von der Gemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt wurden: "Da wird zu wenig sensibel vorgegangen. Eine Moschee auf engem Wohnraum ruft Ablehnung und Verunsicherung hervor. Es gibt genug freie Flächen, wo der Betrieb ungestört ablaufen kann. Wir stellen einen Antrag, dass Gebetshäuser nicht mehr mitten in Wohngebieten genehmigt werden, sondern auf Sonderflächen."

Gemeinde: "Alle Auflagen erfüllt"
Bürgermeister Gerhard Anzengruber war am Dienstag nicht zu erreichen, von der Gemeinde heißt es aber: "Alle Auflagen wurden erfüllt, die Genehmigung ist zu erteilen. Der Verein ist als besonnen und kultiviert bekannt." Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer kennt die Bedenken, verbieten kann man den Betrieb aber niemandem: "Vereine haben ein einfaches Genehmigungsverfahren. Kommt es zu Lärm oder störenden Vorfällen, kann die Baubehörde wie in jedem anderen Fall tätig werden."

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