"Ein Rückschlag"

Indien: Homosexualität jetzt wieder ein Verbrechen

Ausland
11.12.2013 10:10
Homosexualität ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Indien doch illegal. Das Gericht hob am Mittwoch eine bahnbrechende Entscheidung einer unteren Instanz auf, die 2009 erklärt hatte, einvernehmlicher Sex zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts sei keine Straftat.

"Das ist ein schrecklicher Rückschlag für die Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen", sagte der Schwulenrechtsaktivist Ashok Row Kavi. "Das wird zu mehr Verfolgung durch die Polizei führen und die Menschen in den Untergrund zwingen - wodurch sie weniger Zugang zu Gesundheitsversorgung haben."

"Geschlechtsverkehr gegen die natürliche Ordnung"
Laut dem mehr als 100 Jahre alten Gesetz, das noch aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft stammt, ist Liebe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen "Geschlechtsverkehr gegen die natürliche Ordnung". Es kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Die Richter hätten in ihrem Urteil allerdings die Regierung darauf hingewiesen, dass sie das Gesetz aufheben kann, erklärte Anwalt Anand Grover. Er vertritt die Aids-Hilfe-Organisation Naz Foundation, die das Gesetz angefochten und vor vier Jahren den vorläufigen Sieg errungen hatte. Das Urteil der unteren Instanz sei jedoch falsch, weil das Gesetz sehr wohl mit der Verfassung vereinbar sei, erklärten die Obersten Richter laut Grover nun.

"Mittelalterliche Denkweise aufgezwungen"
"Dadurch wird den Menschen in diesem Land eine mittelalterliche Denkweise aufgezwungen", echauffiert sich die stellvertretende Generalstaatsanwältin Indira Jaising. Das Gericht sollte die nun angestrebte Revision zulassen und noch einmal über die Entscheidung nachdenken.

Justizminister Kapil Sibal sagte, "das Parlament wird sich der Sache zu gegebener Zeit annehmen". Einen Zeitrahmen nannte er nicht. Das Problem: Derzeit legt sich das Unterhaus durch ständigen Streit selbst lahm, die Abgeordneten diskutieren nicht einmal. Beobachter erwarten nicht, dass vor den Wahlen im Frühjahr noch große Gesetzesvorhaben verabschiedet werden.

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