Ruiss kann erst gegen die Endentscheidung Protest einlegen - solange diese nicht gefallen ist, darf er nicht mehr pfeifen. "Ein solches 'Rechtsmittel' vorzusehen, gegen eine Endentscheidung 'allfällig protestieren' zu können, spottet jedem Rechtsverständnis", schrieb der Wiener am Dienstag in einem offenen Brief und ergänzte: "Bis dato ist durch den ÖFB keine inhaltlich-argumentative Entgegnung meiner Darstellungen erfolgt. Es entsteht immer mehr der Eindruck, man möchte die unliebsame Kritik nicht thematisiert wissen."
Wie in dem Schreiben von Ruiss ersichtlich, werden dem Referee von der Schiedsrichter-Disziplinarkommission "unkollegiales Verhalten", "Beleidigung, Verspottung und Bedrohung" und "Unsportlichkeit" vorgeworfen.
Ruiss hatte vor einer Woche als Reaktion auf seine Rückstufung auf die "Leistungsstufe 3", also die Regionalliga, scharfe Kritik unter anderem an Johann Hantschk, dem Vorsitzenden der Schiedsrichter-Kommission, und an Schiedsrichter-Manager Fritz Stuchlik geübt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.