"Der Senat kam zur Auffassung, dass ein Dopingvergehen vorliegt und hat daher die Regelstrafe von zwei Jahren verhängt", erklärte Flick. Das Gremium hätte zwar "Mängel bei der Dopingkontrolle" eingeräumt, gleichzeitig aber betont, dass diese im vorliegenden Zusammenhang keine Rolle spielten. "Es hätte aus meiner Sicht auch die Möglichkeit gegeben, das Verfahren einzustellen", sagte Flick, der das Urteil als Fingerzeig für eine Null-Toleranz-Haltung verstanden haben wollte. "Das war ein klares Signal. Jetzt ist Schluss mit lustig", so der Steirer, "es wird in Zukunft ein anderer Wind wehen."
Einspruch Hütthalers noch fraglich
Die Sperre wird rückwirkend mit 22. März 2008, dem Zeitpunkt der Öffnung der ersten Probe, schlagend. Die NADA wird das Urteil in den nächsten Tagen schriftlich veröffentlichen. Als zweite Instanz fungiert die Unabhängige Schiedskommission. Hütthaler kann innerhalb von vier Wochen ab Urteilsverkündung eine Überprüfung des Urteils verlangen. Die Kommission hat ihrerseits spätestens innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden. Die dritte und letzte Instanz stellt der Internationale Sport-Gerichtshof CAS in Lausanne dar. Ein Einspruch sei laut Flick mit "langwierigen Prozeduren verbunden" und müsse daher sorgfältig von seiner Mandantin abgewogen werden. Erst in der kommenden Woche könne er diesbezüglich vermutlich mehr sagen.
Vorwurf der versuchten Bestechung
Die WM- und EM-erprobte Niederösterreicherin ist neben dem sportrechtlichen Verfahren auch noch mit einer Anzeige wegen des Vorwurfs versuchter Bestechung einer Mitarbeiterin im Anti-Doping-Labor in Seibersdorf konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ihre Erhebungen in diesem möglichen Kriminalfall noch nicht abgeschlossen. Auch hier beteuerte Hütthaler stets ihre Unschuld. Wegen der Dopingsperre wird die Heeressportlerin laut Statuten vom Bundesheer gekündigt. Laut Flick könne dieses strafrechtliche Verfahren - hier wird Hütthaler von Manfred Ainedter vertreten - aber auch Auswirkungen auf das sportrechtliche Urteil zeitigen: "Wenn es zur einer Neuaufrollung kommt, sind Zusatzstrafen möglich."
Vorsitzender der fünfköpfigen Rechtskommission, die mit Stimmenmehrheit entscheidet, ist der Wiener Anwalt Gernot Schaar. Der ehemalige Footballspieler war zuvor Vorsitzender des Anti-Doping-Ausschusses im österreichischen Radsport-Verband. Weiters gehören dem Gremium ein Experte der Pharmazie oder Toxikologie, ein Sportmediziner und zwei weitere Juristen an.
Der für Doping-Vergehen vor dem 30. Juni zuständige Triathlon-Verband war bis Mitte September zu keinem Urteil gelangt. Nach rechtlichen Unklarheiten erklärte sich die NADA zuständig und kam nun binnen eines Monats zu einem Urteil.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.