Pumper geht in der Aussendung einmal mehr in die Offensive, indem sie jene Probe vom 14. April als selbst veranlasst bezeichnet und ihre fachlichen und methodischen Zweifel an der Analyse nun noch mehr verdichtet sieht. Tatsächlich war es aber ein verpflichtender Test, da Pumper am 13. April im Rahmen des Linz-Marathons einen österreichischen Halbmarathon-Rekord gelaufen war. Aus Linz war sie abgereist, noch ehe die Tester für den Marathon erschienen sind.
Ein Vergehen oder doch zwei?
Laut ÖLV-Präsident Roland Gusenbauer hat die LCC-Wien-Athletin in Wien am Tag nach ihrem Linz-Auftritt im Büro des Österreichischen Anti-Doping-Komitee (ÖADC) unmittelbar vor Abgabe der Doping-Probe von dem am 9. März positiv ausgefallen Test erfahren. Ob es sich daher nun bei den Doping-Fällen um ein oder zwei Vergehen handelt, traute sich Gusenbauer vorerst nicht zu beurteilen. Michael Mader vom ÖADC wollte und konnte etwaigen Entscheidungen bezüglich des Vorliegens eines oder zweier Fälle nicht vorgreifen. "Herr Gusenbauer ist gut beraten, sich da nicht festzulegen. Das haben die Sport-Juristen zu entscheiden." Dafür werden die zeitlichen Abfolgen zu prüfen sein, alle möglichen Antworten gibt der WADA-Code 10.6.
Pumper und ihr Anwalt sehen diese Frage allerdings unzweifelhaft geklärt. "Aufgrund des sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges der Tests liegt aus juristischer Sicht nur ein Fall vor, der vom Österreichischen Leichtathletik-Verband in einem Verfahren zu behandeln sein wird", wurde in dem Schreiben festgehalten. Um tatsächlich von zwei Fällen zu sprechen, ist freilich erst die Öffnung der B-Probe abzuwarten.
Pumper hält sich für unschuldig
Pumper geht weiter davon aus, unschuldig zu sein und kündigte schon indirekt die Öffnung der B-Probe an: "Sobald das Ergebnis der noch ausständigen zweiten B-Probe vorliegt, werden die fachlichen und methodischen Mängel der durchgeführten Untersuchungen in Form eines unabhängigen Fachgutachtens zusammengefasst werden,", hieß es im von Pumper in Auftrag gegebenen Schreiben, "welches es der Sportlerin erlauben soll, ihre Unschuld zu beweisen."
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