Mit der Covid-Impfung sind große Hoffnungen vor allem für jene verbunden, die aus medizinischen Gründen ein hohes Risiko tragen, an diesem Virus zu erkranken und auch zu versterben. Der nationale Impfplan reguliert, wer wann an der Reihe ist, und gefährdete Personen stehen ganz vorne. Klingt einfach. Rasch geimpft werden sollen auch Ärzte und Pflegepersonal sowie Personen, die in ständigem Kontakt mit den Gefährdeten stehen, z. B. das Personal in Pflegeheimen. Immer noch einfach. Inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass nicht die Zahl der Impfwilligen, sondern die zu geringe Zahl der Impfdosen zum Problem geworden ist. Das hat viele dazu gebracht, sich ungerechtfertigt vorzudrängen. Ein negatives Vorbild bietet hier eine nicht unbeträchtliche Zahl von politischen Funktionären, allen voran unsere Bürgermeister. Wieso ist in Zeiten von Videokonferenzen und Homeoffice ihre persönliche Anwesenheit im Altersheim notwendig – der Blumenstrauß zum Jubiläum kann abgegeben oder später überreicht werden, wenn keine Gefahr mehr besteht. Sie werden doch nicht etwa bei der Pflege helfen wollen! Auch die Ausrede der Vorbildfunktion geht in Zeiten der Impfstoff-Knappheit ins Leere. Wenn angeblich Impfdosen übrig bleiben, ist das nur ein Zeichen von fehlender Organisation, die leicht optimiert werden könnte. Die Aufgabe eines Bürgermeisters wäre es, ein solches Missmanagement zu verhindern, statt davon zu profitieren. Und es ist schon erstaunlich, dass stattdessen immer ein Bürgermeister vor Ort auf „übrig gebliebene“ Impfdosen wartet – haben sie nichts anderes zu tun!? Das alles wird aber noch durch Landeshauptmann Haslauer getoppt, der sonst gerne schweigt, wenn er reden sollte. Er billigt alle diese Ausreden, stellt diesen Funktionären einen Freibrief aus und gesteht ihnen die höchste Priorität zur Impfung zu. Toll! Aber fällt das wirklich in seine Kompetenz? Es muss allen bewusst werden: Wer einem akut Gefährdeten die ihm zustehende und dringend gebrauchte Impfdosis wegnimmt, begeht de facto Körperverletzung. In Wien wurde bereits eine entsprechende Anzeige gemacht. Bei einem Bürgermeister könnte das als Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) oder sogar als Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) gesehen werden.
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