Wenn die verschiedenen Religionen wichtige Feiertage, wie z. B. die Evangelischen und Altkatholiken den Karfreitag, die Juden und Moslems ihre arbeitsfreien Feiertage beanspruchen können, sollten sie zu diesen wichtigen Tagen arbeitsfrei bekommen, aber an den katholischen Feiertagen, an dem die Katholiken feiern, zur Arbeit gehen müssen. So wird jede Religion respektiert, der Wirtschaft nicht geschadet und auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof niemand diskriminiert.
Gerhard Grois, Wien
Erschienen am Fr, 25.1.2019
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