Das freie Wort

Kindergeld in Österreich

Auf der Internetseite finanzonline.or.at ist nachzulesen, dass in Österreich der Begriff Kindergeld sowohl die Familienbeihilfe, die für jedes Kind gezahlt, als auch das Kinderbetreuungsgeld, das den Eltern während der Karenz gewährt wird, beinhaltet. Anspruch auf Familienbeihilfe haben alle Familien mit Kindern, die ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Österreich haben. Voraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe ist, dass das Kind oder die Kinder, für die die Leistungen beantragt werden, mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben. So gesehen, fragt man sich, wie es sein kann, dass an EU-Ausländer Familienbeihilfe ausbezahlt wird, obwohl deren Kinder ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz gar nicht in Österreich haben? Und ganz abgesehen davon, hat eigentlich schon jemals eine österreichische Behörde all jene Kinder von EU-Ausländern zu Gesicht bekommen, für die Familienbeihilfe ins Ausland überwiesen wird? In diesem Sinne: Es wird Zeit, dass dieser Unfug schnellstens abgestellt wird! Und egal, was diese EU sagt – es interessiert niemanden!

Stefan Scharl, Klosterneuburg

Erschienen am Sa, 25.8.2018

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