Da wurde, nicht weit weg vom berüchtigten Praterstern, ein hoffnungsvoller afghanischer Nachwuchskrimineller im Zuge einer Schwerpunktaktion von der Polizei gefasst, weil er beim ungenierten Verkauf von Suchtgift auffiel. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie sahen, dass der Bursche laut Papieren am 1. 1. 2006 geboren ist, also erst 12 oder wie in Zeitungen steht 11 Jahre alt ist, ein „unbegleiteter Jugendlicher“ und somit strafunmündig sein soll. Er wurde deswegen seinen Betreuern in einer Caritas-Einrichtung übergeben. Unabhängig davon, ob jemand wie knapp 20 Jahre ausschaut oder nicht; wenn da tatsächlich ein Papier mit 1. 1. 2006 als Geburtsdatum vorgelegt wird, müssten alle Alarmglocken läuten. Der nächste Schritt müsste automatisch eine amtliche Altersfeststellung sein. Es müsste aber auch eruiert werden, mit welcher Begründung eine österreichische Behörde oder ein Amt ohne irgendwelche glaubwürdigen Nachweise Papiere mit einem unglaubwürdigen Geburtsdatum ausstellt. Wenn „bei schon länger hier Lebenden“ der hoffnungsvolle jugendliche und deshalb strafunmündige Nachwuchs beim Dealen erwischt wird, dann haben im Regelfall die Eltern oder die Erziehungsberechtigten mit einem Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu rechnen. Es wäre interessant zu erfahren, ob in dem Fall der erziehungsberechtigte Caritas-Betreuer mit einem Verfahren zu rechnen hat. Es gibt in Österreich übrigens sehr viele angeblich jugendliche, unbegleitete Flüchtlinge, deren Geburtsdatum mit 1. Jänner irgendeines Jahres in von österreichischen Ämtern ausgestellten Papieren eingetragen wurde. Angeblich Jugendliche, die häufig eine Stimme jenseits des Stimmbruchs und sehr ausgeprägten Bartwuchs aufweisen. Warum es da keine amtliche Altersfeststellung gibt, ist ein ungeklärtes Mysterium unserer Zeit. Und die ernsthaften Gespräche von Jugendamt-Mitarbeitern bzw. vom erziehungsberechtigten Erzieher werden übrigens ganz sicher eine nachhaltige Wirkung auf den Nachwuchs-Dealer haben. Und an das Innenministerium: Da schlummert ein sehr großes Sparpotenzial, denn ab echten 18 Jahren ist es vorbei mit „unbegleiteten Jugendlichen“ samt der sehr kostenintensiven Betreuung. Ein einziges erschummeltes Monat beim Alter kostet bei der Betreuung wesentlich mehr als eine Altersfeststellung.
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