Wie aus dem Bericht der „Kronen Zeitung“ unter der Rubrik Gericht „Kein Schutz, weniger Geld“ hervorgeht, hat der Oberste Gerichtshof bei mangelnder Schutzbekleidung für Motorrad- und Vespafahrer entschieden, dass bei diesem Manko um 25 Prozent weniger Schmerzensgeld ausbezahlt wird. Da werden viele „Biker“ hellhörig werden und sich vor eventuellen Stürzen und Unfällen mit teilweise verheerenden Verletzungen mit entsprechender Kleidung – mit dem legendären „Ledergwandl“ – schützen. Oftmals ist zu beobachten, dass leichtsinnige Motorradfahrer mit „hoch-PS-igen“ Höllenmaschinen in kurzer Hose, T-Shirt und Schlapfen dahinbrausen und sich der Verletzungsgefahren nicht bewusst sind und die Vernunft offenbar in der Garage haben liegen lassen. Die Entscheidung des Höchstgerichtes ist ein Fingerzeig, Verletzungen und Geldbußen vorzubeugen.
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