Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz verfolgt den Grundsatz der Vermeidung (!) mehrfacher Staatsangehörigkeit. Dies ist im Europaratsübereinkommen Nr. 43 festgeschrieben. Ausnahmen gab es viele Jahrzehnte nur für Personen an denen ein besonderes Staatsinteresse vorlag (z. B. Staatsopernsängerin Anna Netrebko usw.). Durch Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes wurde dieser Grundsatz verletzt. Gilt nämlich im Herkunftsland des fremden Elternteils auch das Abstammungsprinzip, ist das Kind Doppelstaatsbürger. Nach österreichischen Recht muss das Kind auch mit Volljährigkeit die fremde Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen. Dies gilt auch für Kindeskinder, wenn ein Elternteil die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt. Deshalb braucht sich niemand zu wundern, dass es über 100.000 Türken und andere Nationen mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt und das ist nach dem derzeitigen Gesetz legitim. Es gibt dadurch für diese Menschen sehr viele Vorteile – in Österreich Sozialleistungen und in ihren Herkunftsländern günstige Lebensmöglichkeiten. Es ist höchste Zeit, diese Gesetze zu durchforsten und an die heutige Situation anzupassen.
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Erschienen am Mo, 2.7.2018
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