Höllenqualen

Aus Narkose erwacht: Spital muss zahlen

Österreich
05.12.2007 17:06
Einer Patientin des Landeskrankenhauses Klagenfurt, die vor fünf Jahren eine Unterleibsoperation bei vollem Bewusstsein miterleben musste, ist jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zugesprochen worden.

Die Klagenfurterin hatte sich kurz nach der Geburt ihrer vierten Tochter im September 2002 zur Sterilisation entschlossen. Ein Eingriff, der durchschnittlich 20 Minuten dauert und unter Vollnarkose durchgeführt wird. Allerdings wirkte diese bei der 39-Jährigen nicht - sie erwachte während der Operation, litt Höllenqualen, weil sie die Ärzte nicht auf den Fehler aufmerksam machen konnte.

"Kein Kunstfehler"
"Es war kein Kunstfehler", erklärt ihr Anwalt Dr. Farhad Paya, "sondern mangelnde Aufklärung, wie das Gericht nun feststellte." Die Justiz geht davon aus, dass bei zwei bis vier von 1000 Patienten eine sogenannte "intraoperative Wachheit" auftreten kann. Dies sei somit ein typisches Risiko einer Vollnarkose, die Patienten müssten daraufhin hingewiesen werden. Weil dies bei der Klagenfurterin nicht der Fall gewesen war, erhält sie nun nach vier Jahren Prozess zumindest 7.500 Euro Schmerzensgeld.

Allerdings steht dem LKH Klagenfurt noch die außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof offen; denn noch ist unklar, wie weit die Aufklärung eines Patienten durch seinen Arzt tatsächlich gehen muss.

15.000 Euro hat übrigens eine weitere Kärntnerin (56) erhalten, die auch während einer Unterleibsoperation erwacht war. "Ihr wäre mehr zugestanden", glaubt Paya, "weil sie wirklich sehr gelitten hat. Aber sie wollte nicht länger kämpfen."

Von Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung und krone.at

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