Unfall auf Reisen

Was man tun muss, wenn's im Ausland kracht

Reisen & Urlaub
24.06.2003 15:56
Da freut man sich das ganze Jahr auf ein paar Ferienwochen abseits des Alltags und des Büros und bricht auf in den Urlaub - und dann das! Ein Autounfall im Ausland. Wie du dich bei einem Crash in ausländischen Gefilden verhältst und was du beachten musst, verraten Experten des ÖAMTC:
+ Unmittelbar nach dem Unfall gelten die gleichenVerhaltensregeln wie in Österreich: Ruhig bleiben, Unfallstellesichern, Erste Hilfe leisten und nötigenfalls einen Rettungswagenrufen.
 
+ Wird die Polizei hinzugerufen, sollte man sichjedenfalls eine Kopie des Protokolls aushändigen lassen.
 
+ Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdatenmit dem Unfallgegner austauschen. Zur Standardausrüstungjedes Fahrzeugs gehört der Europäische Unfallbericht(Formulare gibt es u.a. beim ÖAMTC), den beide Unfallgegnerausfüllen und unterschreiben müssen. Der Unfallberichtist in allen Sprachen ident gestaltet. Wichtig ist, dass man sichzum Ausfüllen Zeit nimmt und nicht in der Hektik falscheAngaben unterschreibt.
 
+ Unfallszenario dokumentieren und Beweise sichern:Unfallskizze zeichnen, Unfallstelle und Schäden fotografieren,Personalien von Zeugen notieren. Auch Unfallspuren und Schädenbeim Unfallgegner genau festhalten. Papier, Kugelschreiber undBleistift sollten daher im Handschuhfach immer griffbereit sein,auch ein Fotoapparat leistet im Fall des Falles wertvolle Dienste.
 
+ Keine Dokumente unterschreiben, deren Inhaltman nicht versteht und keinesfalls am Unfallort Schuld-Eingeständnissemachen.
 
+ Vorsicht vor windigen "Unfallhelfern", die dasUnfallauto unbedingt in eine bestimmte Werkstatt abschleppen wollen.
 
+ Ist der Unfall mit einem Mietwagen passiert,sollte sofort die Mietwagenfirma informiert werden. Auf keinenFall auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.
 
+ Liegt das Verschulden nicht eindeutig beim Unfallgegner,muss binnen acht Tagen eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherungerstattet werden.
 
Übrigens: In den EU-Ländern gibt es eineeinheitliche Richtlinie, die den Unfallopfern rasch und effizientzu ihrem Geld verhilft. Der mühsame Weg zum Schadensersatzim Ausland bleibt EU-Bürgern somit erspart. Der Schaden wirdim Heimatland des Unfallbeteiligten abgewickelt.
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