Der Fall eines Pakistani macht die Lücken in Europas Flüchtlingspolitik deutlich: Der Asylwerber, der in Griechenland straffällig wurde, war im Zuge der unrechtmäßigen Masseneinreise 2015 nach Österreich gekommen. Er lebt seither in der EU, obwohl seine Anträge in mehreren Ländern negativ beschieden wurden.
Über Griechenland sowie den Balkan war der Pakistani nach Österreich und weiter nach Deutschland gereist, wo er einen Asylantrag stellte. Stattgegeben wurde diesem nicht, da gegen den Flüchtling bereits ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Griechenland wegen Drohungen sowie Urkundenfälschungen vorlag. Also wurde er von Deutschland zurück nach Österreich geschickt, wo er erneut einen Asylantrag stellte. "Als ihm klar wurde, dass dieser ebenfalls abgelehnt wird, stellte er einen weiteren in Italien", so ein Ermittler.
Kein einheitliches Asylverfahren
Möglich ist dies, weil es europaweit kein einheitliches Asylverfahren gibt. Hier sind gesetzliche Nachbesserungen gefordert. Noch während des Verfahrens reiste der Flüchtling im April und Juli 2017 von Venedig aus mit dem Flieger nach Pakistan und wieder zurück.
Bei seiner zweiten Einreise wurde ihm der Pass in Italien abgenommen - da dieser für das Asylverfahren notwendig war. Doch statt in Italien auf die Entscheidung zu warten, wohnte der Mann in Salzburg sowie in Wien. Unerkannt, denn auch bei uns war er zur Festnahme und "Außerlandesbringung" gesucht worden.
Verlustbestätigung gefälscht
Anfang Oktober reiste der Pakistiani schließlich mit dem Bus von Wien nach Udine, um mit einem Anwalt seinen dritten negativen Asylantrag in Italien zu bekämpfen. Denn ihm drohte die Abschiebung nach Österreich! Was die Behörden in Italien nicht wussten, ist, dass der Pakistani einfach wieder mit dem Bus zurück nach Wien fuhr, um dort mithilfe einer gefälschten Verlustbestätigung einen neuen Reisepass zu bekommen.
Reise endete in Kärnten
Doch in Thörl-Maglern in Kärnten endete kürzlich die Europa-Reise und der Serien-Flüchtling sitzt in Villach in Haft und wartet laut Polizei auf die Abschiebung. Wegen fehlenden einheitlichen Bestimmungen hat der Pakistani zwei Jahre - teils in Grundversorgung in drei Ländern - unerlaubt in Europa gelebt.
Kronen Zeitung
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