Ehefrau getötet

6 Jahre Haft wegen Totschlags!

Salzburg
17.11.2015 17:52
Es war die pure Verzweiflung - so sah es letztlich auch das Gericht. Ein Ex-Tischler (60) erschlug im Februar in Kaprun (Sbg.) seine Ehefrau (57) mit einem Nageleisen und fuhr dann in selbstmörderischer Absicht gegen eine Tunnelwand. Darum wurde er zu 6 Jahren wegen Totschlagsverurteilt - nicht wegen Mord!

So recht konnte damals im Februar in Kaprun niemand fassen, was eigentlich passiert war: In den frühen Morgenstunden raste Johann N. gegen das Südportal des Schaufelbergtunnels. Schwer verletzt wurde der Pensionist geborgen und gestand der Ersthelferin: "Ich habe meine Frau getötet." Im Haus fanden die Polizisten die Leiche von Eva N. (57) im Bett, ihr Kopf war mit einem Tuch bedeckt. Im Schlaf erschlagen, mit einem 1,9 Kilogramm schweren und 62 Zentimeter langen Nageleisen. Johann N. lag Wochen im Koma, wurde mehrmals operiert. Letztlich musste ihm der Unterschenkel amputiert werden.

Die Salzburger Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Totschlag - nicht aber wegen Mords! Grundlage dafür war das Gutachten des renommierten Neuropsychiaters Ernst Griebnitz. Der sprach von einer "psychologischen Ausnahmesituation", in der sich der Beschuldigte damals befand. "Er hat sich in einem heftigen Gemütszustand dazu hinreißen lassen, seine Frau zu töten", sagte Staatsanwalt Michael Schindlauer beim Prozess in Salzburg. Und er skizzierte das zurückgezogene Leben, das die Eheleute seit 1981 pflegten, wie die Depressionen von Eva N. immer stärker wurden und die Situation für den Beschuldigten immer belastender. "Im Zustand völliger Verzweiflung entschloss er sich, sich selbst und seine Frau zu töten", daher sprach er "nur" von Totschlag. Strafrahmen: fünf bis zehn Jahre Haft!

"Ich hatte keinen anderen Ausweg gewusst"
Eine Schilderung, der auch Verteidiger Georg Schmeissner nicht viel entgegenzusetzen hatte: "Er schließt sich der Anklage vollinhaltlich an. Er hatte die Höchststrafe akzeptiert, überlebte nur knapp." Auch Johann N., der im Rollstuhl saß, wollte nicht viel sagen. "Ich hatte keinen anderen Ausweg gewusst", beteuerte er unter Tränen. "Sie ließ sich nicht behandeln, wurde immer boshafter. Ich dachte, ich schaffe das. Aber es kam anders", kämpfte er mit den Worten. "Dann bin ich in den Keller und hab das depperte Eisen geholt. Ab dann weiß ich gar nichts mehr." Nach den Erläuterungen der Sachverständigen und einiger Zeugen fällte der Schöffen-Senat um Richter Günther Nocker nach kurzer Beratung ein Urteil: sechs Jahre Haft eben wegen Totschlags - nicht rechtskräftig! Beide Seiten gaben keine Erklärung ab.

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