11.01.2015 16:55 |

Ex-Minister arbeitet

Freigang für Strasser nach nur acht Wochen Haft

Paukenschlag um den im Vorjahr wegen Bestechung in der "Lobbygate-Affäre" zu drei Jahren Gefängnis verurteilten Ex-Innenminister Ernst Strasser: Nach nur acht Wochen hinter Gittern in der Justizanstalt Wien-Simmering hat der prominente Häftling ab Montag schon Freigang. Strasser darf für eine Firma als Berater arbeiten und muss nur zum Schlafen in seine Zweimannzelle zurück.
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Blenden wir zurück: Der frühere Spitzenpolitiker stolperte über das aufgenommene Video eines Gesprächs mit zwei getarnten britischen Aufdeckungsjournalisten. Auch der Oberste Gerichtshof sah es trotz einer abenteuerlicher "Agentengeschichte" des Ex-Innenministers als erwiesen an, dass der damalige Europa-Abgeordnete 100.000 Euro für die Beeinflussung von drei EU-Richtlinien verlangt hat. Rechtskräftiger Schuldspruch des OGH wegen Bestechlichkeit: drei Jahre Haft. Eine durchaus harte Strafe. "Häfenantritt" für den gefallenen Ex-Politiker war der 13. November des Vorjahres.

1,88 Euro Stundenlohn
Doch jetzt kommt's: Nach nur acht Wochen hinter Gittern gibt es schon eine erste Straferleichterung. Ernst Strasser darf bereits ab Montag auf Freigang. Von Montag bis Freitag arbeitet der Ex-Innenminister fortan für eine Beraterfirma in Wien. Nur zum Schlafen muss der Promi-Häftling in seine Zweimannzelle zurück. Das Unternehmen überweist der Republik den Kollektivlohn - davon bekommt Strasser von der Justiz einen Euro und 88 Cent pro Stunde ausbezahlt.

Bettruhe auch bald auswärts?
Rein rechtlich ist freilich alles in Ordnung. Wer nicht zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden ist, kann theoretisch schon am ersten Tag hinter Gittern einen Antrag auf gelockerten Vollzug mit Freigang stellen. Vonseiten der Justiz beeilt man sich deshalb, darauf hinzuweisen, dass es keinesfalls einen "Promi-Bonus" für Ernst Strasser gibt. Von den derzeit 523 Insassen in Wien-Simmering seien knapp 70 Freigänger gemeinsam mit dem Ex-Innenminister in einem eigenen Trakt der Haftanstalt untergebracht.

Zusätzlich hat (nicht nur) Ernst Strasser auch das Recht auf bis zu sechs Ausgänge pro Quartal, also mehr als 20 im Jahr. Werden seine Anträge genehmigt, darf der 58-Jährige auch auswärts schlafen - und kann vorübergehend die heimatlichen Daunen gegen das harte Zellenbett tauschen.

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