Nord-Stream-Prozess
Angeklagter grinst und salutiert vor Anhängern
Die Verteidiger des mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteurs Serhij K. fordern die Einstellung des am heutigen Mittwoch begonnenen Prozesses in Hamburg. Sie weisen den Vorwurf, der 50 Jahre alte ehemalige Offizier der ukrainischen Armee habe sich eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht, zurück. K. selbst gab sich zu Prozessbeginn gut gelaunt und lächelte in die Kameras.
K. umarmte seine Verteidiger zur Begrüßung und salutierte Richtung Zuschauerraum, wo Sympathisanten den Gruß mit drei erhobenen Fingern erwiderten – als Zeichen für den Dreizack auf dem Wappen der ukrainischen Flagge. Vor dem Gerichtsgebäude hatten am Mittwochmorgen rund 20 Ukrainer demonstriert. Sie forderten, den Angeklagten nicht wegen Kriegsverbrechen zu verurteilen. Sein Land wisse nicht erst seit dem russischen Angriffskrieg, was Kriegsverbrechen seien, sagte ein Sprecher. „Die Ukraine hat das Recht, sich zu verteidigen, um zu überleben.“
Nord-Stream als „Waffe Russlands“
In seinem Eingangsstatement verwies auch Verteidiger Nicola Canestrini auf russische Gräueltaten in ukrainischen Städten und setzte sie in Relation zu seinem Mandanten. „Nach Butscha, nach Mariupol ist er der Erste, den die Bundesanwaltschaft wegen eines Kriegsverbrechens vor Gericht bringt, keinen Russen.“
Nord-Stream sei „eine Waffe Russlands“ gewesen und somit ein legitimes Ziel, sagte der Italiener. „Eine finanzielle Waffe, eine militärische Waffe und eine politische Waffe.“ Die Gasleitungen seien das Druckmittel gewesen, mit dem Russland eine Aufhebung der Sanktionen erzwingen wollte. „Sie waren ein Druckmittel in einem Krieg, gerichtet gegen die EU und nicht zuletzt gegen Deutschland.“
Verteidiger: Keine Beweise für Aufenthalt auf Segeljacht
Der Vorwurf gegen seinen Mandanten, bei der Sprengung der beiden Ostsee-Pipelines eine führende Rolle gespielt zu haben, sei durch nichts belegt und beruhe im Wesentlichen darauf, „dass er weder Taucher, noch Sprengstoffexperte, noch erfahrener Segler ist“, sagte der zweite Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, in seinem Eröffnungsstatement. Auch gebe es keine Beweise – weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren oder Zeugenaussagen – dazu, dass er jemals an Bord der gemieteten Segeljacht Andromeda gewesen sei.
Die Nord-Stream-Sabotage
- Nord-Stream 1 und Nord-Stream 2 sind zwei Gas-Pipelines, die durch die Ostsee von Russland nach Deutschland verlaufen.
- Die Pipelines wurden gebaut, um russisches Gas nach Deutschland zu transportieren.
- Ende September 2022 waren nach Explosionen in der Nähe der Ostsee-Insel Bornholm vier Lecks an den Pipelines entdeckt worden.
- Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb, enthielten aber Gas.
K. war Ende August 2025 auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst und drei Monate später nach Deutschland überstellt worden, wo er seit dem 28. November in Untersuchungshaft sitzt. Schon die Auslieferung seines Mandanten aus Italien sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt, echauffierte sich Canestrini. „Übergeben hat Italien ihn wegen Sabotage, angeklagt ist er heute allerdings eines Kriegsverbrechens“, so der Anwalt weiter.
Geheimhaltung, sonst droht Haft in der Ukraine
In ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens durch Urteil wiesen die Anwälte zudem darauf hin, dass der 50-Jährige kein faires Verfahren erfahren könnte. Denn K. sei von seinen damaligen Vorgesetzten zur Geheimhaltung verpflichtet worden. Diese reiche sogar so weit, dass er über entlastende Beweise nicht einmal gegenüber seinen Anwälten offen sprechen könne. Entsprechend dürfe er im Prozess auch nicht aussagen. Andernfalls drohten K. in der Ukraine mehrere Jahre Haft.
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