Gerichtsurteil in D

Verkaufsverbot für Renault Clio und Megane droht

Motor
12.02.2026 06:10
Porträt von krone.at
Von krone.at

Renault darf den aktuellen Clio und den Renault Megane in Deutschland vorerst nicht mehr verkaufen. Das hat das Landgericht München entschieden. Grund ist kein Sicherheitsproblem, sondern ein Patentstreit. Aber: Noch ist das kein finales „Game Over“.

Hintergrund ist ein offenes Patentrechts-Verfahren zwischen Renault und dem US-Technologieunternehmen Broadcom, wie die „Automobilwoche“ schreibt. Ob das Verkaufsstopp-Urteil vollstreckt wird, hängt nun erst einmal vom Kläger ab. Voraussetzung für die Vollstreckung ist, dass Broadcom eine Sicherheitsleistung in Millionenhöhe hinterlegt. Ob das geplant oder bereits geschehen ist, ist nicht bekannt. Und Renault hat bereits zwei Nichtigkeitsklagen eingebracht und Berufung – Gelassenheit auf Französisch.

Dem Renault Megane droht wie dem Clio in Deutschland ein Verkaufsverbot.
Dem Renault Megane droht wie dem Clio in Deutschland ein Verkaufsverbot.(Bild: Stephan Schätzl)

Worum geht’s eigentlich?
Nicht um PS. Nicht um Design. Sondern um ein sogenanntes „standardessentielles“ Ethernet-Patent. Ein Patent also, das für einen technischen Standard unerlässlich ist.

Im Clio betrifft es einen Chipsatz im Navigationssystem, im Mégane die Telematik-Steuereinheit – also jenes Kästchen, das für Vernetzung, Notruf, Datenübertragung zuständig ist. Willkommen in der Welt, in der das Auto mehr Computer als Maschine ist.

Ausgerechnet der Bestseller Clio
Brisant ist die Sache vor allem deshalb, weil der Clio Renaults meistverkauftes Modell in Deutschland ist – über 11.000 Neuzulassungen 2025. Der Megane? Spielt mit etwas mehr als 500 Einheiten eher die Nebenrolle.

Für Händler und Kunden ist das trotzdem ein Nervenkrimi. Niemand kauft gern ein Auto, über dem ein juristisches Damoklesschwert schwebt. Renault weist das Urteil „entschieden zurück“. Man habe solide Argumente. Das klingt nach: Wir sehen uns in der nächsten Instanz.

Déjà-vu in München: Ford kennt diese Probleme
Vor einem Jahrzehnt hatte Ford in einem vergleichbaren Patentrechtsstreit mit dem Patentverwalter IP Bridge um LTE-Patente eingelenkt und eine Lizenz erworben. Panasonic hatte das Patent als essenziell für den LTE-Standard erklärt. Damit unterlag es bei der Lizenzierung den international anerkannten sogenannten FRAND-Bedingungen, die faire, angemessene und nicht-diskriminerende Lizenzbedingungen vorschreiben.

Am Ende hat Ford von IP Bridge eine sogenannte Avanci-Pool-Lizenz erworben. Verkaufsverbot abgewendet, Ruhe eingekehrt. Auch damals war das Landgericht München der Schauplatz.

Was jetzt?
Realistisch betrachtet läuft es wohl auf eine außergerichtliche Einigung hinaus. Zu groß ist das Risiko, zu teuer wäre ein echter Verkaufsstopp für beide Seiten. Für Broadcom, weil man mit einem blockierten Volumenmodell auch keine Lizenzeinnahmen generiert. Für Renault, weil Stillstand im Schauraum noch nie gut fürs Image war.

Aber der Fall zeigt einmal mehr: Das Auto ist endgültig im Silicon Valley angekommen. Wer heute ein Fahrzeug baut, braucht nicht nur Ingenieure und Designer, sondern auch ein Heer an Patentanwälten. Der Verbrenner mag aussterben. Der Patentstreit lebt.

Das Urteil ist übrigens nur für Deutschland relevant. In Österreich werden beide Modelle problemlos weiter verkauft – ohne drohenden Stopp.

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