Seit 1. Januar 2024 müssen Haushalte bekanntlich 15,30 Euro monatlich ORF-Gebühr zahlen, zuzüglich einer teils saftigen Landesabgabe. Besonders ärgerlich: Wer beruflich und privat an derselben Adresse gemeldet ist, wird doppelt zur Kasse gebeten. Ein Steirer räumt mit diesem Unwesen nun auf.
Der ORF-Beitrag ist gesetzlich geregelt – gerecht ist er deshalb jedoch noch lange nicht. Unabhängig davon, ob ein Haushalt aus einer oder fünf Personen besteht oder ob überhaupt ein Fernseher vorhanden ist: Die Zwangsgebühr wird erhoben. Schon allein das sorgt seit jeher für Unmut.
Doch nun zeigt sich ein noch gravierenderes Problem: Manche zahlen sogar doppelt – und das offenbar zu Unrecht. Betroffen sind jene, die privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sind. Selbstständige, Freiberufler, Ein-Personen-Unternehmen oder etwa Landwirte.
Dass dieses Vorgehen unzulässig ist, hat der ORF-Beitragsservice nun selbst per Bescheid bestätigt – ausgelöst durch die Beschwerde eines Grazer Anwalts.
Konsumentenschutzverein hilft
Die Konsequenz sollen weitreichend sein: Tausende könnten seit Anfang 2024 zu viel bezahlt haben. Doch statt automatisch zu korrigieren oder Rückzahlungen proaktiv zu leisten, bleibt die Verantwortung beim Bürger. Wer sein Geld zurückfordern oder künftig nicht doppelt zahlen will, muss einen formal korrekten Antrag stellen – ein juristisches Minenfeld für Laien.
Besonders problematisch ist dabei das Ungleichgewicht: Der Staat kassiert automatisiert, effizient und ohne Rücksicht auf individuelle Lebensrealitäten. Der Einzelne hingegen muss Zeit, Geld und Nerven investieren, um Fehler zu korrigieren. Dass nun ein Konsumentenschutzverein einspringen muss, um standardisierte Anträge gegen Gebühr bereitzustellen, passt da nur ins Bild.
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk lebt von Akzeptanz und Vertrauen. Beides wird verspielt, wenn Gebührenmodelle als unfair empfunden werden und Korrekturen nur auf Druck einzelner Betroffener erfolgen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag!
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