Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am Dienstag die Teilnahme von russischen und belarussischen Sportlern an FIS-Qualifikationsbewerben für die Olympischen Winterspiele 2026 erlaubt.
Demnach dürfen Athleten aus diesen beiden Ländern an den Start gehen, wenn die Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingehalten werden. Das bedeutet für die Sportler, dass sie wie im Vorjahr bei den Sommerspielen in Paris unter neutraler Flagge antreten können.
Die FIS hatte sich im Oktober aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen einen Olympiastart von Russen und Weißrussen ausgesprochen. Dagegen ging der russische Skiverband juristisch vor.

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