Leicht hat es die „Exekutive“, wie unsere Polizei im Bürokratendeutsch genannt wird, in diesen Tagen nicht. Die Kriminalität im Lande ist – wohl migrationsbedingt – in den letzten Jahren gewaltig angestiegen. Die Probleme im Straßenverkehr, in den Städten wie auf den Transitstrecken, sind – wohl tourismusbedingt – auch explodiert. Und zu all diesen Belastungen, der sich die Polizei trotz Personalknappheit und schmerzhaften Einsparungen stellen muss, kommt nun massive Schelte: Konkret wird ihr vorgeworfen, sie habe an einer Kärntner Gedenkstätte für NS-Opfer unsensibel und überschießend agiert.
EINERSEITS steht außer Frage, dass Amtshandlungen an derlei Gedenkstätten für großes menschliches Leid, ebenso wie etwa an Gotteshäusern besondere Sensibilität erfordern.
ANDERERSEITS musste die Polizei im gegenständlichen Fall annehmen, dass auf dem Gelände dieser Gedenkstätte bei einem Sommerlager auch amtsbekannte radikale Elemente beteiligt waren. Slogans wie „Heimat im Herzen, Sch…ße im Hirn“ bestätigten dies. Und auch Gedenkstätten sind eben kein rechtsfreier Raum. Auch dort gelten verwaltungsrechtliche Vorschriften, auch dort darf und muss die Exekutive gesetzeskonform amtshandeln.
Die Polizei also zum Prügelknaben zu machen, wenn sie auch ein Auge auf linksradikale Elemente, ebenso wie auf rechtsradikale oder islamistische Gefährder hat, ist also einigermaßen heuchlerisch.
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