Anfang kommenden Jahres soll es endlich losgehen. Dann wird der Salzburger Autopalast in Schallmoos zum hippen, grünen Wohn- und Gewerbepalast. Ein großer Wermutstropfen: Wohnungskäufer bekommen nur Eigentum zweiter Klasse. Die Wohnungen werden im Baurecht errichtet.
Seit dem Jahr 1927 parken die Fahrzeuge im Salzburger Autopalast. Auf mehreren Etagen haben Pendler und Dauerparker ihre Vehikel eingestellt. Nach knapp 100 Jahren soll sich das ändern. Denn ab 2026 wird hier gebaut.
„Wir werden aus einem Betongebäude und einem versiegeltem Hinterhof ein urbanes Quartier für Wohnen und Gewerbe machen“, sagt Immobilienentwickler Markus Eberharter. Das prominente Garagengebäude an der Bayerhamerstraße wird aufgestockt. Im hinteren Teil des Areals werden grüne Gebäude hochgezogen.
2119 läuft der Vertrag aus – Was dann?
Insgesamt entstehen 64 Wohnungen und auf Hunderten Quadratmetern Gewerbeflächen samt Tiefgarage. Auch Wohnbaustadträtin Anna Schiester (Grüne) sieht darin ein Beispiel für nachhaltiges Bauen. „Es wird mit dem gearbeitet, was da ist – genau solche Projekte braucht die Stadt“.
Einziger Haken: Das Ganze hat ein Ablaufdatum, denn gebaut wird im befristeten Baurecht. Der Wohnungskäufer erwirbt nur Eigentum zweiter Klasse. Spätestens im Jahr 2119 läuft der Vertrag mit dem Grundeigentümer ab. Die künftigen Wohnungsbesitzer, viel mehr ihre Erben, müssen im schlimmsten Fall dann aus ihren Wohnungen raus. Auf eine Einigung auf Verlängerung des Baurechtsvertrags gibt es nämlich keine Garantie.
Der Projektbetreiber sieht im Baurecht einen Vorteil. Die Wohnungen werden so günstiger, erklärt man. Für 1,1 Millionen Euro für die 100 Quadratmeter Wohnung mit drei Terrassen ist der Preis marktüblich hoch. Ähnlich sieht das Schiester. „Wohnen im Baurecht kann eine sinnvolle Lösung sein. Aber man darf sich nichts vormachen: Für viele in der Mitte der Gesellschaft ist das längst zu teuer.“
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