Nicht schlecht dürfte der ehemalige Chef des nunmehr Angeklagten gestaunt haben, als dieser sich im April bei ihm meldet und zugibt, der gesuchte Einbrecher zu sein. Der 20-Jährige war damals mit 6500 Euro und zwei Generalschlüssel des Hotels geflüchtet. Am Dienstag musste sich der Beschuldigte am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
„Ich schäme mich sehr für das, was ich getan habe und möchte mich deshalb auch nochmals persönlich bei meinem Ex-Chef entschuldigen“, zeigt sich der derzeit arbeitslose Angeklagte reumütig. Warum der 20-Jährige im April überhaupt den Einbruchsdiebstahl in das Hotel im Montafon begangen hat, kann er nicht sagen. „Geldnot aufgrund meines Drogenproblems war es jedenfalls nicht.“ Für den bestohlenen Hotelier steht fest: „Der Einbruch war mit Kalkül geplant.“
Nicht nur, weil der Angeklagte über genaue Kenntnisse der Räumlichkeiten verfügte und somit auch wusste, wo sich im Büro Schlüssel und Tresor befanden. Um final die Situation auszuloten, verbrachte der dreiste Kerl vor dem Einbruch noch einen Wellnesstag in besagtem Hotel. Am 14. April verschaffte er sich schließlich über eine Hintertür Zugang zum Haus und stahl aus dem Büro 6500 Euro Bargeld und zwei Generalschlüssel.
Geständnis per Chatnachricht
Nach seiner Flucht fuhr er mit seiner Freundin nach Lindau. Als tags darauf über die Medien nach Zeugen des Einbruchs gesucht wurde, meldete sich der Dieb per Chatnachricht bei dem Hotelier und versprach ihm, das Diebesgut wieder zurückzubringen. Tage später händigte er dem Bestohlenen 3800 Euro und die Schlüssel aus. Wo der Rest des Geldes geblieben ist, kann der Angeklagte der Richterin in der Verhandlung allerdings nicht erklären. Nachdem ihm die Frau Rat ein bisschen auf die Sprünge hilft, räumt der 20-Jährige ein, dass er es zumindest für möglich halte, einen Teil des Geldes verpulvert zu haben.
Weil der dreiste Ex-Lehrling unbescholten, reumütig geständig ist und teilweise Schadenswiedergutmachung geleistet hat, willigt Staatsanwalt Simon Mathis ein, die Sache diversionell zu erledigen und lediglich eine Geldbuße in Höhe von 720 Euro zu verhängen. Nachdem der Vater des Beschuldigten den Betrag auch gleich einbezahlt, ist das Verfahren nun endgültig eingestellt. Ob die Versicherung des Hoteliers den restlichen Schaden übernimmt, ist noch nicht geklärt.
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