„Ich sag‘ nur Trieben“

Mit Blutbad gedroht? Polizist freigesprochen

Steiermark
28.05.2025 16:00

Ein obersteirischer Polizist soll seinem Vorgesetzten laut Anklage indirekt mit einem Blutbad wie in Trieben – dort erschoss ein Beamter nach Differenzen seinen Chef – gedroht haben. Wegen gefährlicher Drohung stand er vor dem Strafrichter in Leoben.

Schon einmal wurde ein obersteirischer Polizist in Leoben verurteilt, weil er laut Anklage seinen Chef, mit dem es immer wieder Differenzen gab, gefährlich bedroht haben soll. Bei einem Läster-Gespräch mit einem Kollegen fiel der Spruch: „Da darf man sich nicht wundern. Ich sag‘ nur eines: Trieben.“  Dafür wurde er im ersten Rechtsgang zu einer Geldstrafe verurteilt. Zur Erinnerung: In Trieben erschoss im Februar 2023 ein Beamter nach Unstimmigkeiten den Chefinspektor. Der Schütze wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. 

Wieso stand aber genau jener Polizist nun erneut vor dem Strafrichter? Das Oberlandesgericht hat das Urteil aufgehoben, ein zweiter Rechtsgang musste her. Erneut beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er war gerade erst nach einem längeren Krankenstand in den Dienst zurückgekehrt und erfuhr von einem Kollegen, dass sein Vorgesetzter vorhabe, ihm eine ihm lieb gewordene Funktion zu entziehen.

Auch der Kollege habe über die Vorgangsweise des Kommandanten geschimpft und gemeint, dass er selber auch nicht wüsste, wie er darauf reagieren würde. Gleich darauf fiel der ungustiöse Trieben-Sager des nun Angeklagten. Ausgerechnet jener Kollege, der ihn über die bevorstehende Degradierung informierte und selber pöbelte, meldete das Gesagte seinem Vorgesetzten. Und die Ermittlungen kamen ins Rollen... 

„Ist menschlich, über Chef zu schimpfen“
Für den Verteidiger des Exekutivbeamten, Thomas Böchzelt, ist klar: „Mein Mandant ist seit 42 Jahren im Polizeidienst und war sich nie für etwas zu schade. Kurz vor der Pension sieht er sich mit so einer Anklage konfrontiert, die ihn sehr erschüttert. Es gibt auch bei der Polizei persönliche Gespräche, das ist menschlich, dass man über den Chef schimpft.“ „Die Verbindung zu Trieben war nie, dass dort jemand gestorben ist, sondern dass auch ein schlechtes Klima geherrscht hat wie bei uns. Ich habe nie jemanden bedroht“, fließen beim Angeklagten schließlich die Tränen.

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Die Äußerung war unkonkret, aber auch unpassend und pietätlos. Sie hat aber mit einer gefährlichen Drohung aber wenig zu tun.

Richterin Tanja Gutnik

Richterin Tanja Gutnik glaubt ihm und spricht ihn vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei: „Die Äußerung war unkonkret, aber auch unpassend und pietätlos. Sie hat aber mit einer gefährlichen Drohung aber wenig zu tun.“ Nicht rechtskräftig!

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