Junger Dealer (18) wegen Veruntreuung und gefährlicher Drohung in St. Pölten vor Gericht. Er soll erst das Wechselgeld für den Suchtgiftkauf einbehalten haben und dann auch noch den Abnehmer mit einem Messer gedroht haben.
Aufdeckerische Fähigkeiten waren am Landesgericht St. Pölten gefragt, als es darum ging, die Wahrheit in einem Prozess wegen Veruntreuung und gefährlicher Drohung ans Licht zu bringen. Denn Täter, Opfer und Zeugin hatten da teils sehr unterschiedliche Erinnerungen parat. Von „Nimm nicht ein Messer mit!“ bis hin zu „Komm mit Messer oder komm mit Waffe, mir egal!“ war bei den Aussagen über die Ereignisse am 8. April alles dabei.
Fest steht, dass sich der Angeklagte und das Opfer zum Drogenkauf im Bezirk Tulln verabredet hatten. Ein Gramm Cannabis für zehn Euro. Nachdem ein 100-Euro-Schein des portugiesischen Abnehmers beim Dealer (18) für ein Wechselgeld-Verwirrspiel sorgte – er ging zuerst zum Bankomat und dann nach Hause – eskalierte die Situation. Dabei soll er dem 45-Jährigen mit einem Messer gedroht haben.
Urteil noch ausständig
Und während der eine von einem einmaligen Treffen spricht, kann sich der Portugiese an mehrere erinnern. Dessen Freundin gibt Aussagen wie „Kenn ihn nix. Kopf merkt nicht alles“ zu Protokoll. Gegen die Sprachbarrieren soll jetzt ein Dolmetscher helfen. Der Prozess wurde vorerst vertagt!
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