Strengere Regeln

„Klare Besserung“: Experte zu Brunners Asylvorstoß

Innenpolitik
13.03.2025 23:33

EU-Rechtsprofessor Walter Obwexer hält das Vorhaben von Migrations-Kommissar Magnus Brunner für einen großen Fortschritt und sieht auch bei Österreichs Entscheidung für einen Stopp des Familiennachzugs rechtlich keine großen Probleme.

Der neue EU-Kommissar für Migration, der Vorarlberger Magnus Brunner, präsentierte einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der großen europäischen Problemzone. Es soll deutlich strengere Regeln bei der Asylfrage geben. So sollen Abschiebungen von illegal Einreisenden in Zukunft einfacher und schneller erfolgen. Es sollen auch Einreiseverbote von bis zu 20 Jahren verhängt werden können, kündigte der Ex-ÖVP-Finanzminister an. Und: Wenn ein Asylantrag in einem EU-Land abgelehnt wird, darf der Betroffene nicht im nächsten Land einen neuen Antrag stellen.

„Aus einer Richtlinie wird eine Verordnung“
Walter Obwexer, Europarechtsexperte von der Uni Innsbruck, sieht eine klare Besserung zum bisherigen Status von 2008. Nun sei es leichter, Menschen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, außer Landes zu bringen. „Es ist eine Ergänzung zum letzten Paket. Dort wurde die Rückführung ausgespart. Aus einer Richtlinie wird eine Verordnung. Das ist ein großer Fortschritt.“ Die Asylverfahren würden – sollte das Paket das EU-Parlament passieren – ab Juni 2026 überall gleich ablaufen.

Das „Dublin-Verfahren“
Ebenso hält der Rechtsprofessor die Etablierung von Rückkehrzentren in Drittstaaten bei entsprechenden Abkommen für sinnvoll. Es sollte auch jedes Land für sich selbst agieren: durch Verhandlungen mit anderen Ländern. Die Probleme basierten auf dem fehlgeleiteten bzw. gescheiterten „Dublin-Verfahren“, wonach Menschen, die in einem Land einen Asylantrag gestellt haben, auch dort verbleiben müssten. Hat nicht geklappt. Stichwort Weiterwinken.

Familiennachzug-Stopp: „Gute Argumente“
Österreichs Regierung will den Familiennachzug vorübergehend aussetzen. Das Land sei überfordert in gewissen Bereichen – wie etwa in Wiener Schulen. Man beruft sich daher auf einen Paragrafen im EU-Recht, eine Art „Notsituation“, falls die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Walter Obwexer: „Österreich hat hier gute Argumente, dass dies rechtlich hält.“

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