Aus und vorbei mit der Partnerschaft, mit der Elternschaft geht das aber nicht. Das heißt: Für den Nachwuchs aufkommen müssen beide Elternteile. Wer wann wie viel bezahlt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wir haben uns das angeschaut.
Generell sind in Österreich beide Elternteile unterhaltspflichtig. Leben Eltern im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind, leisten sie sogenannten „Naturalunterhalt“: Sie erfüllen ihre Unterhaltspflicht also durch die Verfügungstellung von Wohnraum, Kleidung, Verpflegung usw. Wenn nun ein Elternteil nicht gemeinsam mit dem Kind lebt, „hat dieser seine Unterhaltspflicht als Geldunterhalt zu erfüllen“, weiß Rechtsanwaltsanwärter Johannes Musger von der Kanzlei FSKN Rechtsanwälte GmbH in Graz.
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