Insgesamt habe es demnach im ersten Jahr seit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung im April 2012 326 "Anordnungen einer Auskunft" gegeben, heißt es aus dem Justizministerium. In 14 Fällen wurde dann doch nicht auf die Vorratsdaten zugegriffen. Gegen elf bewilligte Auskunftsanordnungen habe der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerde erhoben.
Wesentlich geringer ist die Zahl von Auskünften auf Basis der Vorratsdatenspeicherung, welche das Innenministerium nennt: Von Anfang April bis Ende Dezember 2012 habe es acht Fälle gegeben, die durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt sind.
Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung lieferte auch das Verkehrsministerium: So habe man an Unternehmen, die sich für die Maßnahme rüsten mussten, bisher fast 2,3 Millionen Euro an Kostenersatz ausgezahlt. Die voraussichtliche Gesamtsumme wurde mit acht Millionen Euro budgetiert.
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