Im ersten Jahr

Ministerien melden über 300 Zugriffe auf Vorratsdaten

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09.07.2013 15:03
Pünktlich zum EU-Verfahren über die Vorratsdatenspeicherung (siehe Infobox) haben die zwei relevanten Ministerien aktuelle Zahlen dazu geliefert. Das Justizministerium bestätigt binnen eines Jahres 312 Zugriffe im Zuge der Strafprozessordnung. Das Innenministerium berichtete von acht Zugriffen durch die ihm unterstellten Behörden.

Insgesamt habe es demnach im ersten Jahr seit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung im April 2012 326 "Anordnungen einer Auskunft" gegeben, heißt es aus dem Justizministerium. In 14 Fällen wurde dann doch nicht auf die Vorratsdaten zugegriffen. Gegen elf bewilligte Auskunftsanordnungen habe der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerde erhoben.

Wesentlich geringer ist die Zahl von Auskünften auf Basis der Vorratsdatenspeicherung, welche das Innenministerium nennt: Von Anfang April bis Ende Dezember 2012 habe es acht Fälle gegeben, die durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt sind.

Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung lieferte auch das Verkehrsministerium: So habe man an Unternehmen, die sich für die Maßnahme rüsten mussten, bisher fast 2,3 Millionen Euro an Kostenersatz ausgezahlt. Die voraussichtliche Gesamtsumme wurde mit acht Millionen Euro budgetiert.

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