Während ein offizielles Urteil erst in einigen Monaten erwartet wird, hat sich die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits für ein endgültiges Aus der Richtlinie ausgesprochen. "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der EU gehört in die Geschichtsbücher und nicht in die nationalen Gesetze", sagte die Politikerin der "Welt" vom Dienstag.
Die Ministerin kündigte eine neue politische Initiative an, um die Richtlinie in Brüssel zu Fall zu bringen. "Wir sollten nicht abwarten, bis der Europäische Gerichtshof über die Frage entscheidet, ob die Richtlinie mit europäischem Recht vereinbar ist", sagte sie. Mit Blick auf die jüngst enttarnten Spähaktivitäten des US-Geheimdienstes hielt die Ministerin fest, dass auch das EU-Vorhaben "jeden EU-Bürger pauschal unter Generalverdacht" stelle.
Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten vereinbar?
Die Richter in Luxemburg sollen unter anderem klären, ob die Pflicht zur Aufbewahrung der Informationen mit den Rechten auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung sowie dem Datenschutz vereinbar ist. Im konkreten Fall geht es um Klagen aus Irland und Österreich. Der österreichische Verfassungsgerichtshof und der irische High Court baten den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht, die Entscheidung hat aber Bedeutung über die Einzelfälle hinaus.
Bei der mündlichen Verhandlung werden nicht nur Vertreter Österreichs und Irlands Stellungnahmen abgeben, sondern auch von sechs weiteren EU-Staaten (Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Großbritannien) und - ebenfalls ungewöhnlich - von vier EU-Institutionen (Rat, Parlament, Kommission und Datenschutzbeauftragter).
Aus Österreich geladen sind neben einem Vertreter der Regierung die Beschwerdeführer, die die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof angefochten haben: die Kärntner Landesregierung, der von mehr als 11.000 Unterstützern getragene "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" (AKVorrat) und ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens.









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