Armstrong selbst bestreitet jeglichen Gebrauch unerlaubter Mittel. Der zurückgetretene Radprofi aus den USA wird nach der nachträglichen positiven Analyse von sechs B-Proben aus dem Jahr 1999 beschuldigt, während seines ersten Tour-Siegs das Blutdopingmittel EPO benutzt zu haben. Über entsprechende Ergebnisse des französischen Labors in Chatenay-Malabry hatte zuerst die Sportzeitung "L'Equipe" berichtet.
"Sehr gutes Labor"
"Nach meiner Auffassung ist es ein sehr gutes Labor. Es gehört zu den weltweit führenden Labors bei der Erforschung von EPO", sagte Pound. "Ich habe also keinen Grund zu der Annahme, dass die Analyse der Proben nicht ordnungsgemäß war. Das Labor hat ja die EPO-Spuren in vielen Proben gefunden."
Bestrafung praktisch nicht möglich
Eine mögliche Bestrafung von Armstrong sei rechtlich allerdings sehr problematisch, räumte Pound ein und erinnerte an die 1999 gültigen Regeln des Rad-Weltverbandes UCI. Dagegen sprechen außerdem verfahrenstechnische Gründe. Pound befürwortet indes einen Gentest, um festzustellen, ob die positiven Urinproben tatsächlich von Armstrong stammen.
Gespannt zeigte er sich auf die angekündigte Stellungnahme des Rad-Weltverbandes. "Wenn die UCI-Funktionäre jetzt feststellen, dass offenbar eine Reihe von Topfahrern selbst nach dem Desaster um das Festina-Team bei der Tour 1998 positiv auf EPO getestet wurde, demonstriert das klar: Der Radsport hat ein sehr ernstes Problem", unterstrich Pound.
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