Die Angeklagte arbeitete an jenem 6. April als Zimmermädchen in dem Hotel und brachte den Buben gegen 8.30 Uhr zur Welt. Kolleginnen entdeckten etwa eine Stunde danach Blutspuren und alarmierten die Rettung. Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht, dort stellten die Ärzte die Geburt eines Kindes fest.
Nach dem Baby wurde fieberhaft gesucht. Um 20 Uhr verriet die Salzburgerin schließlich, wo sie es versteckt hatte. Als das Neugeborene gefunden wurde, war es aber bereits tot.
"Psychische Belastung bei Geburt zu groß"
Verteidiger Oskar Weiß sprach von einem tragischen Vorfall. Er verwies auf das Geständnis seiner Mandantin und ihre schwierige Persönlichkeitsstruktur. Die Frau sei bereits vor der Niederkunft wegen psychischer Probleme eingeschränkt zurechnungsfähig gewsen, die psychische Belastung bei der Geburt sei dann zu groß geworden. Laut einem neuropsychiatrischen Gutachten hatte die Frau zum Tatzeitpunkt eine kombinierte Persönlichkeitsstörung.
Dies seien auch die Gründe für die relativ milde Strafe von 15 Monaten auf Bewährung für die bisher unbescholtene Frau, sagte die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Gabriele Glatz. Bei der Tat handelt es sich um eine privilegierte Form der vorsätzlichen Tötung. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht.
Der Schöffensenat erteilte der 37-Jährigen zudem die Weisung, dass sie einmal in der Woche eine Psychotherapie absolvieren und alle zwei Monate dem Gericht darüber einen Nachweis erbringen muss.
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