Nochmal Glück gehabt. Eine Lungauerin hatte versucht, im Supermarkt mit einem gefälschten 100-Euro-Schein zu zahlen, an der Kassa fiel der Schein aber auf. Auf den Versuch stehen in Österreich bis zu fünf Jahre Haft. Die Richterin bot der jungen Frau aber eine Diversion an – nicht rechtskräftig.
An den Schein ist die 24-Jährige laut Eigenbekunden gekommen, als sie Glückwunschkarten aus Fernost bestellt hatte. Die Scheine wurden als Stopfmaterial verwendet. Der Versuch, damit zu bezahlen, sei nur ein Irrtum gewesen, weil sie den Inhalt der Bestellung hastig in die Tasche gestopft hatte, dann beim Einkauf unabsichtlich einen der beiden Spielgeldscheine zückte. Einer Mitarbeiterin des Geschäfts fiel die Blüte jedoch sofort auf.
Die Richterin schenkte der Frau Glauben. Statt ein Strafverfahren einzuleiten – in Österreich stehen darauf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe – bot sie der Angeklagten eine Diversion an: Das Verfahren wird gegen die Zahlung von 1.150 Euro (1000 Euro Geldbuße plus 150 Euro Verfahrenskosten) eingestellt – nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht darüber entschieden, ob sie zustimmt oder Rechtsmittel dagegen einlegt.
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