Der 43-jährige Beschuldigte war höchst erfolgreich für die Vermögensberatungsfirma AWD tätig gewesen: Er hatte Hunderte Kunden und schaffte es ganz nach oben. Hohe Bonuszahlungen flossen ihm zu. Als er jedoch zum Direktor aufstieg, änderte sich das Entlohnungsmodell. Er wollte aber nicht auf die Boni verzichten, die ihm in der neuen Position nicht mehr zustanden.
95 Prozent für ihn, 5 Prozent für sie
Die Lösung: Gemeinsam mit einer mitangeklagten AWD-Mitarbeiterin gründete er eine stille atypische Gesellschaft. Laut Anklage schob der damalige Direktor der Mitarbeiterin die Kunden zu, die die Verträge formell abschloss. Sie erhielt dafür Boni, die danach aber unter den beiden aufgeteilt wurden: 95 Prozent für ihn - ein regelmäßiges Gehalt oder fünf Prozent für sie.
Als die Mitarbeiterin ihr Gewissen übermannte, brachte sie das Verfahren ins Rollen, das am Donnerstag nach zwei Jahren und insgesamt zwölf Verhandlungstagen endlich abgeschlossen wurde. "Das hätten wir viel schneller und billiger haben können", argumentierte Richterin Verena Offer in Richtung des erstangeklagten Ex-Direktors: Erst am elften Verhandlungstag hatte dieser zumindest einige Details zugegeben.
Zwölf Monate Haft auf Bewährung
Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der AWD geschädigt wurde. Durch das Konstrukt mit der stillen Gesellschaft seien Gelder ausbezahlt worden, die sonst nicht geflossen wären. Die Richterin verurteilte beide wegen gewerbsmäßigen Betruges zu je zwölf Monaten Haft auf Bewährung. Der ehemalige Direktor muss zusätzlich 10.800 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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