Rüffel von Richterin

Eineinhalbjährige stürzt aus Fenster: Mutter verurteilt

Österreich
19.07.2012 13:58
"Das ist so ziemlich das Schlimmste, was eine Mutter tun kann. Das Kind hat irrsinnig viele Schutzengel gehabt, sonst wäre es wahrscheinlich tot" - das hat sich eine 30-Jährige am Donnerstag im Straflandesgericht Wien von Richterin Christina Salzborn anhören müssen. Die Angeklagte wurde - nicht rechtskräftig - wegen grober Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht zu acht Monaten bedingt verurteilt, weil sie nicht verhindert hatte, dass ihre eineinhalbjährige Tochter aufs Fensterbrett kletterte und aus dem Fenster stürzte.

Die Kleine war am 10. März 2010 zunächst auf einen am Fenster stehenden Sessel gekraxelt und hatte dann das Gleichgewicht verloren, als sie sich aufs Fensterbrett weiterhantelte: Das Mädchen fiel dabei aus dem ersten Stock der in Wien-Währing gelegenen Altbauwohnung. Passanten fanden das verletzte Kleinkind am Gehsteig. Im Spital wurden später ein Milzriss und ein schwere Gehirnerschütterung festgestellt.

Frau fühlte sich trotz 2,7 Promille "ganz normal"
Die Mutter bekam von all dem nichts mit, denn sie schlief gerade einen Vollrausch aus. Erst auf eindringliches Klopfen der an den Unglücksort gerufenen Polizisten wachte die Frau auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie 2,7 Promille Alkohol im Blut. "Ich hab' mit meinem Mann Probleme gehabt", machte sie nun vor Gericht geltend. Sie habe "zwei bis drei Tage durchgetrunken" und am Tag des Unglücks eine halbe Flasche Wodka geleert. Sonderlich beeinträchtigt sei sie nicht gewesen: "Ich habe mich ganz normal gefühlt."

Nach Hause gerufener Ehemann war ebenfalls betrunken
"Ich hab' schon Männer gesehen, die weniger gehabt haben und gelegen sind", zeigte sich einer der Polizisten noch im Zeugenstand von der Standfestigkeit der kleinen und zierlichen Frau beeindruckt. Die Beamten hatten angesichts des Zustands der 30-Jährigen den Ehemann verständigt und nach Hause gebetenen, worauf dieser wenig später ebenfalls überdurchschnittlich alkoholisiert von seinem Arbeitsplatz heimkam. Auf Initiative des Jugendamts wurde das Mädchen, das nun bei einer Pflegefamilie aufwächst, dem Paar daraufhin abgenommen.

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss die Mutter ihrer Tochter ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro bezahlen. Das Jugendamt hatte sich im Namen des Kindes dem Strafverfahren als privatbeteiligte Einrichtung angeschlossen. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

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