Prozess in Innsbruck

Liebespaar pleite, aber teure Hotels genutzt

Tirol
22.02.2024 08:00

Da machte die Liebe wohl offenbar blind für die strafrechtlichen Folgen: Ein so gut wie mittelloser vorbestrafter Deutscher (48) und seine Tiroler Verlobte (45) quartierten sich in teils luxuriöse Hotels ein - und wussten genau, dass sie die Rechnungen nie zahlen würden können. Jetzt folgte das Nachspiel am Landesgericht Innsbruck.

Der schlanke Herr mit den grauen Haaren wirkte seriös, doch schon öfter war der Deutsche (48) mit Betrügereien aufgefallen. Dann lernte er eine Tirolerin kennen und verlobte sich mit ihr. Das Problem: Geld fehlte an allen Ecken und Enden und eine Wohnmöglichkeit hätte nur bei seinem Vater bestanden, was sie aber nicht gewollt habe, wie er aussagte.

Der Frau die Schuld in die Schuhe geschoben
„Sie hat mich dann unter Druck gesetzt, dass wir in Hotels nächtigen“, erzählte der Erstangeklagte. Und ja, man habe gewusst, dass man die Rechnungen nicht zahlen könne. Mehrmals ging dies gut, auch weil man unter falschen Namen eincheckte, doch irgendwann klickten die Handschellen. „Alles war meine Idee“, betonte die bisher Unbescholtene. Doch es tauchte der Verdacht auf, dass sie eher für ihren vorbestraften Geliebten den Kopf hinhalten wollte. Auch räumte sie ein, dass sie es war, die mit einer unterschlagenen Kreditkarte (samt Pin-Code) mehrfach 400 Euro abgehoben und in Lebensmittelgeschäften unter anderem Wein gekauft hatte.

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Ja, die Hotels waren meine Idee.

Die Zweitangeklagte wollte die Schuld auf sich nehmen

Ein letztes „Bussi“ vor dem Abführen ins Gefängnis
„Der Mastermind hinter dem Ganzen war aber er“, betonte ihr Verteidiger. Der Richter sah dies wohl ähnlich: Für den vorbelasteten 48-Jährigen ergingen - nicht rechtskräftig - wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges 20 Monate Haft. Da half es auch nichts, dass dessen Vater zur Schadensgutmachung inzwischen einsprang. Die unbescholtene und (überschießend?) geständige Tirolerin kam mit fünf Monaten bedingt und 1200 Euro Geldstrafe davon. Am Ende bat die Zweitangeklage den Richter noch, ob sie ihrem Herzblatt vor dessen Abführung durch die Justizwache noch ein letztes „Bussi“ geben dürfe. Was der Herr Rat gnädigerweise erlaubte . . .

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