Vier Jahre hat die Staatsanwaltschaft Wien an der Causa Mensdorff-Pouilly gearbeitet, mit den nun eingetroffenen, brisanten Unterlagen aus London, um die die Juristen zwei Jahre lang gekämpft hatten, konnte die Anlage gegen den Waffenlobbyisten fertiggestellt werden. Die Vorwürfe lauten: Verdacht der Geldwäsche, falsche Beweisaussage und Vorlage eines verfälschen Beweismittels.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, erläuterte, handelt es sich beim vorliegenden Strafantrag aus Sicht der Anklagebehörde um eine "Kompletterledigung" der gegen Mensdorff-Pouilly gerichteten Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Faktenkomplex Eurofighter/BAE Systems. Unabhängig davon werden mehrere Verfahren gegen den Waffenlobbyisten wegen weiterer möglicher Schmiergeldzahlungen fortgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, beweisen zu können, dass der britische Rüstungskonzern BAE-Systems die insgesamt 12,6 Millionen Euro an Bestechungsgeldern zur Verfügung gestellt hat, die über Konten Mensdorffs geschleust wurden und von dessen mitangeklagtem Mitarbeiter bar behoben wurden.
Gelder landeten bei Briefkastenfirma
Die Gelder landeten zunächst bei der Brodmann Business S.A., einer Briefkastenfirma mit Sitz auf den British Virgin Islands, die Mensdorff-Pouillys verstorbenem "Wahlonkel" Timothy Landon gehörte und die die Anklagebehörde der Verfügungsgewalt Mensdorffs zurechnet.
Im weiteren Verlauf sollen die Millionen dafür verwendet worden sein, um bei Waffengeschäften in Zentral- und Osteuropa "die Entscheidung beim Ankauf zugunsten von BAE-Geräten zu beeinflussen", so Vecsey. Der Bestechungsvorwurf ist aber nicht Teil des Strafantrags, denn, so die Staatsanwaltschaft: "Die tatsächliche Verwendung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden."
Mensdorff bestritt Verbindung zu Firma Brodman
Weiters wird dem Ehemann von Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat vorgeworfen, in zwei Untersuchungsausschüssen falsch ausgesagt zu haben: einmal in der Causa Eurofighter und auch im laufenden Ausschuss, als er behauptete, die Firma Brodmann sei ihm nicht zuzurechnen. Auch ein verfälschtes Beweismittel soll der Waffenlobbyist vorgelegt haben.
Da beim Wiener Straflandesgericht keine Anklageschrift, sondern ein Strafantrag nach Paragraf 165 des Strafgesetzbuchs ("Geldwäscherei") eingebracht wurde, kann Harald Schuster, der Rechtsvertreter des Lobbyisten, dagegen gemäß Strafprozessordnung keinen Einspruch erheben. Der Strafantrag ist damit bereits rechtskräftig.
Somit dürfte die Hauptverhandlung gegen Mensdorff-Pouilly wohl noch im diesem Jahr über die Bühne gehen. Dem "Jäger" drohen bis zu fünf Jahre Haft.
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