Wie Bacher erklärte, habe das Oberlandesgericht am 6. Juni der Beschwerde des Vaters bzw. seines Anwalts Folge geleistet und den EU-Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, der Mann sei sozial integriert und kooperiere mit den dänischen Behörden, denen sein Aufenthaltsort bekannt sei, lautete sinngemäß die Begründung.
Staatsanwalt: "Situation hat sich geändert"
Tatsächlich habe sich die Situation gegenüber dem Zeitpunkt der Ausstellung des Haftbefehls verändert, räumte Bacher ein: "Er hat sich über das Mittel der Rechtshilfe auch für eine Befragung unsererseits zur Verfügung gestellt." Darin gab er zwar den Vorhalt der Kindesentziehung zu, berief sich aber auf das ihm in Dänemark zuerkannte Sorgerecht und die seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgte Ausreise der Mutter mit dem Sohn.
Neuer Haftbefehl ohne Weiteres möglich
Seitens der Staatsanwaltschaft seien die Erhebungen nun jedenfalls abgeschlossen, ausgenommen jener gegen den Komplizen, zu dessen Identität der Däne die Aussage verweigert habe. Zwar sei noch ein Einstellungsantrag anhängig, Bacher geht aber davon aus, dass es nach Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft demnächst zu einer Entscheidung über eine Anklage kommen wird. Wird eine Anklage eingebracht, würde der Vater über den Rechtshilfeweg eine Ladung zur Verhandlung bekommen. Sollte er dieser nicht Folge leisten, stünde ein neuerlicher Haftbefehl im Raum.
Aufsehenerregende Kindesentziehung am 3. April
Oliver war am 3. April der Mutter vor einem Kindergarten in Graz-Eggenberg vom Vater und einem Helfer entrissen, in ein Mietauto gezerrt und nach Dänemark gebracht worden. Der auf diese Weise eskalierte Obsorgestreit mit wechselseitigen Vorwürfen des Kindesentziehung beschäftigt seither Behörden, Anwälte und Gerichte in beiden Ländern (mehr siehe Infobox).
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