"Für uns ist das wichtig, da die Käsekrainer eine österreichische Erfindung ist, eine lange Tradition hat und auch ein relevanter Wirtschaftsfaktor ist. Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen", verkündete Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich nach der Wurst-Einigung am Freitag.
Der Streit hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen. Slowenien hatte beim europäischen Patentamt einen Antrag auf Schutz der Bezeichnung "Kranjska Klobasa" gestellt (siehe Infobox). Dieser Schutz hätte zur Folge, dass die österreichische Käsekrainer nicht mehr so bezeichnet hätte werden können.
Einigung auch bei "Steirischem Kernöl"
Im Rahmen der Verhandlungen konnte auch die Diskussion um das seit Längerem laufende Registrierungsverfahren um das "Steirische Kürbiskernöl" gelöst werden. Slowenisches Kürbiskernöl darf ausschließlich als "Stajersko" aber nicht in der deutschsprachigen Übersetzung "Steirisches" vermarktet werden. Zudem muss das Ursprungsland deutlich sichtbar angegeben werden.
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